AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

HeNoMedia
Am Südhang 25
24819 Todenbüttel Deutschland

nachfolgend: Anbieter

Allgemeiner Teil

Geltungsbereich und Gegenstand

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen dem Anbieter und dem Kunden geschlossen werden.

Von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, dass der Anbieter und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben.

Der Anbieter schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen. Sein Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer.

Das Leistungsangebot des Anbieters umfasst unter anderem die Erstellung bzw. Entwicklung von Webseiten. Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen dem Anbieter und dem Kunden individuell abgeschlossenen Vertrag.

Die Bezeichnung „Webseite“ in diesen AGB schließt alle Formen von Webseiten, wie z.B. auch Online-Shops, ein.

Der Anbieter ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Der Anbieter bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Anbieter wird Subunternehmer nicht einsetzen, sofern für ihn ersichtlich ist, dass der Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.

Vertragsschluss

Möchte der Kunde Leistungen des Anbieters in Anspruch nehmen, stellt er beim Anbieter zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Anbieter dar. Der Anbieter wird nach bestem Wissen und Gewissen prüfen, ob die in der Anfrage beschriebenen Wünsche des Kunden vollständig, eindeutig, realisierbar, frei von Widersprüchen und für die gewünschte Umsetzungsform geeignet sind und auf dieser Basis ein Angebot erstellen. Der Anbieter wird jedoch keine rechtliche Überprüfung der Kundenwünsche vornehmen. Erst, wenn der Kunde das Angebot des Anbieters annimmt, kommt ein Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden zustande.

Sofern das Angebot des Anbieters Entwürfe, Muster oder gestalterische Vorschläge enthält, jedoch kein Vertrag zustande kommt, hat der Kunde keinen Anspruch auf Herausgabe der Entwürfe, Muster, gestalterischen Vorschläge oder ggf. der dazugehörigen Quellcodes, Kopien etc. Der Kunde hat in diesem Fall sämtliche Kopien zu löschen, zu vernichten und/oder oder an den Anbieter herauszugeben.

Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter einen Ansprechpartner zu benennen, der den Auftrag begleitet und zur Abgabe von rechtsverbindlichen Willenserklärungen bevollmächtigt ist. Der Anbieter wird dem Kunden ebenfalls einen solchen Ansprechpartner benennen.

Sofern für einzelne Leistungen der Abschluss eines Vertrages über Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen Vertrag vor Beginn der Erbringung der betreffenden Leistungen abzuschließen. Der AV-Vertrag ist grundsätzlich vom Anbieter zu stellen.

Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten (z.B. für das Impressum), Werke (Texte, Bilder, Layouts, Grafiken etc.) und Zugänge vollständig, rechtzeitig

und korrekt mitzuteilen.

Für die Beschaffung des Materials zur Ausgestaltung der Webseiten und sonstigen Werke (z.B. Grafiken, Texte) ist der Kunde selbst verantwortlich, es sei denn, dass der Anbieter und der Kunde ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben. Stellt der Kunde das Material nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, ist der Anbieter berechtigt, nach eigener Wahl unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B. Stockfoto-Anbieter) zu verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter zu versehen.

Leistet der Kunde (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit verspätet, haftet der Anbieter nicht für dadurch entstehende Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten.

Stellt der Kunde dem Anbieter im Rahmen des Auftrags Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung, ist der Kunde dafür verantwortlich, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) verstoßen. Dem Anbieter ist es von Rechts wegen nicht erlaubt, Rechtsberatungsdienstleistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen. Der Anbieter ist insbesondere nicht verpflichtet und nicht berechtigt, das Geschäftsmodell des Kunden und

/oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Texte, Bilder, Layouts, Grafiken etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen und wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstigen Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Erteilt der Kunde bestimme Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks, haftet er hierfür selbst.

Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dieser Ziffer nicht nach, kann der Anbieter gegenüber dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand (z.B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stellen.

Abnahme

Der Anbieter ist berechtigt, die Abnahme von Werkleistungen in Schriftform zu verlangen. Der Kunde schuldet die schriftliche Abnahme nur, wenn der Anbieter ihn hierzu auffordert. Die Abnahmebestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches bleiben im Übrigen unberührt.

Der Anbieter und der Kunde legen die Abnahmefrist im Sinne des § 640 Abs. 2 S. 1 BGB auf 2 Wochen ab Mitteilung über die Fertigstellung des Werks fest, sofern nicht im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände eine längere Abnahmefrist erforderlich ist, die der Anbieter dem Kunden in diesem Fall gesondert mitteilen wird. Sofern sich der Kunde innerhalb der Abnahmefrist nicht äußert oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen.

Vergütung

Der Anbieter und der Kunde schließen eine individualvertragliche Vereinbarung über die Vergütung des Auftrages, die sich grundsätzlich nach dem Angebot richtet.

Der Anbieter ist berechtigt, seine Preise regelmäßig in dem Umfang anzupassen, in dem seine eigenen Kosten für die Erbringung der Dienstleistung steigen. Kunden mit bestehenden Verträgen werden über die Preisanpassung spätestens einen Monat vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Kunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt dies als Zustimmung. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Preisanpassung wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen. Sofern der Kunde der Preisanpassung widerspricht, wird sein Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisanpassung außerordentlich gekündigt.

Vertragslaufzeit bei Dauerschuldverhältnissen

Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen inner- und außerhalb dieser AGB haben Dauerschuldverhältnisse (z.B. Wartungsverträge) eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat . Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum Laufzeitende gekündigt, verlängert er sich automatisch um weitere 6 Monate.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Mängelgewährleistung, Haftung und Freistellung

Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt beim Anbieter. Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr; diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch den Anbieter resultieren. Die Verjährung beginnt nicht erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt. Im Übrigen bleibt die gesetzliche Mängelgewährleistung unberührt.

Die Haftung des Anbieters für sämtliche Schäden wird wie folgt beschränkt: Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) haftet der Anbieter jeweils der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung

die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung eine Partei regelmäßig vertrauen darf. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit oder bei vorsätzlichem Handeln sowie im Falle zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere bei Übernahme einer Garantie oder bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die vorstehende Haftungsregelung gilt auch im Hinblick auf die Haftung des Anbieters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

Der Kunde stellt den Anbieter von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Anbieter aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.

Leistungen für Webseiten

Erstellung von Webseiten anhand agiler Methoden

Die Erstellung von Webseiten erfolgt anhand agiler Methoden, es sei denn, dass der Anbieter und der Kunde ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben.

Gegenstand von zwischen dem Anbieter und dem Kunden geschlossenen Verträgen zur Erstellung von Webseiten ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z.B. Einbindung neuer Schnittstellen) unter Beachtung der technischen und / oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen dem Anbieter und dem Kunden geschlossene Verträge zur Erstellung von Webseiten sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB.

Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung von Tools (z.B. Statistik) oder Zertifikaten (z.B. SSL / TLS) oder die Überlassung von Quellcodes, Entwicklungs-, Anwendungs- oder sonstiger Zusatzdokumentation sind vom Anbieter nur dann zu erbringen, wenn dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart wurde.

Nach Fertigstellung der Webseite wird der Anbieter den Kunden zur Abnahme der Webseite auffordern.

Der Kunde kann jederzeit auf die Entwicklungsseite zugreifen und Wünsche einbringen, soweit diese vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang umfasst sind. Derartige Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn der Anbieter und der Kunde in Textform (z.B. per E-Mail) zustimmen. Im Übrigen ist der Anbieter nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Funktionen / Positionen bzw. zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung (z.B. Wartung) verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.

Sofern der Kunde für die neue Webseite keine Hosting-Dienstleistungen vom Anbieter, sondern von Drittanbietern in Anspruch nimmt, übernimmt der Anbieter keine Verantwortung für die jeweiligen Server und deren Konfiguration, die Datenleitungen und / oder die Abrufbarkeit der Webseite.

Sofern der Anbieter und der Kunde keine zusätzlichen Wartungs- und Pflegeleistungen vereinbart haben, ist nach Abnahme allein der Kunde für die technische Instandhaltung und Aktualität der Webseite verantwortlich. Der Anbieter haftet gegenüber dem Kunden nicht für eventuelle Sicherheitslücken, die durch die Verwendung veralteter Software von Dritten zu rechtswidrigen Zwecken ausgenutzt werden (Hacking).

Erstellung von Webseiten mittels Lasten- und Pflichtenheft

Sofern die Erstellung einer Webseite unter Verwendung eines Lasten- und Pflichtenhefts vereinbart wurde, gilt abweichend von der vorangegangenen Ziffer Folgendes:

Neben den zwischen dem Anbieter und dem Kunden individualvertraglich geschlossenen Vereinbarungen wird der Umfang der vom Anbieter zu erbringenden Leistungen durch ein vom Kunden erstelltes, ausführliches Lastenheft bestimmt. Der Anbieter wird nach bestem Wissen und Gewissen prüfen, ob die im Lastenheft beschriebenen Vorstellungen des Kunden vollständig, eindeutig, realisierbar und frei von Widersprüchen sind. Der Anbieter wird jedoch keine rechtliche Überprüfung der Kundenwünsche vornehmen. Sollte der Anbieter erkennen, dass sich die im Lastenheft enthaltenen Vorgaben nicht für die Erstellung einer Webseite eignen, wird der Anbieter den Kunden unverzüglich darauf hinweisen und einen entsprechenden Vorschlag für eine Ergänzung und / oder Anpassung des Lastenhefts unterbreiten. Der Kunde wird in diesem Fall zu den Vorschlägen des Anbieters hinsichtlich des Lastenhefts innerhalb eines angemessenen Zeitraums schriftlich Stellung nehmen und schließlich die Inhalte des Lastenhefts gegenüber dem Anbieter verbindlich schriftlich bestätigen. Sind sich der Anbieter und der Kunde hinsichtlich des Lastenhefts einig, werden dessen Inhalte Vertragsbestandteil.

Anhand des Lastenhefts erstellt der Anbieter ein Pflichtenheft, das insbesondere die fachlich-technische und / oder – gestalterische Umsetzung der im Lastenheft enthaltenen Vorgaben beschreibt. Nach dessen Fertigstellung legt der Anbieter dem Kunden das Pflichtenheft zur Abnahme vor. Der Kunde ist berechtigt, das vom Anbieter erstellte Pflichtenheft zurückzuweisen und Änderungs- bzw. Anpassungswünsche mitzuteilen. Der Anbieter verpflichtet sich insoweit unter Berücksichtigung der Wünsche des Kunden, maximal zwei Alternativvorschläge vorzulegen. Ist der Kunde mit dem letzten Vorschlag des Anbieters endgültig nicht einverstanden, kann er das Vertragsverhältnis –

sofern gesetzlich möglich – außerordentlich kündigen bzw. vom Vertrag zurücktreten. Die im Zusammenhang mit der Erstellung des Lasten- und / oder Pflichtenheft entstandenen Honorare und / oder Aufwendungen des Anbieters sind in diesem Fall vom Kunden angemessen zu vergüten bzw. zu ersetzen. Wird das Pflichtenheft vom Kunden abgenommen, gelten die dort beschriebenen Leistungen als zwischen dem Anbieter und dem Kunden endgültig vereinbart. Jegliche Abweichungen von den Inhalten des durch den Kunden abgenommenen Pflichtenhefts bedürfen schriftlicher Individualvereinbarungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden.

Nach Abnahme des Pflichtenhefts durch den Kunden erstellt der Anbieter die Webseite unter Beachtung der vereinbarten Vorgaben. Der Anbieter erbringt keine über die Vereinbarungen des Pflichtenhefts hinausgehende Leistungen. Der Anbieter erbringt grundsätzlich auch keine Minderleistungen zu den im vom Kunden abgenommenen Pflichtenheft beschriebenen Leistungen.

Der Anbieter stellt dem Kunden neben dem Pflichtenheft einen Zeit- und Arbeitsplan zur Verfügung. Die Inhalte und Vorgaben dieses Zeit- und Arbeitsplans werden Vertragsbestandteil, sofern der Kunde nicht unverzüglich widerspricht. Der Anbieter verpflichtet sich, dem Kunden die fertige Webseite oder Teile hiervon bis zum im Zeit- und Arbeitsplan genannten Enddatum auf einem geeigneten Datenträger zu übergeben und / oder per E-Mail zukommen zu lassen und / oder auf einen vom Kunden vorgegebenen Server hochzuladen. Die Einzelheiten der Übergabe bzw. des Uploads der fertigen Webseite sind im Übrigen Gegenstand individualvertraglicher Vereinbarungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden.

Erstellung des Impressums und der Datenschutzerklärung mit Generatoren

Sofern der Anbieter und der Kunde dies vereinbart haben, erstellt der Anbieter die Datenschutzerklärung und das Impressum für die Webseite des Kunden. Hierzu verwendet der Anbieter Generatoren. Der Anbieter schuldet hierbei lediglich die Erstellung der Texte mit den Generatoren; für die rechtliche und inhaltliche Überprüfung ist der Kunde selbst verantwortlich.

Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter sämtliche notwendigen Informationen für die Erstellung rechtzeitig, korrekt und vollständig mitzuteilen. Über besondere Informationspflichten im Rahmen des Impressums (z.B. Berufshaftpflichtversicherung, zulassungspflichtige Berufe etc.) und der Datenschutzerklärung hat der Kunde sich und den Anbieter selbstständig zu unterrichten. Es wird in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hingewiesen, dass es dem Anbieter von Rechts wegen nicht erlaubt ist, Rechtsberatungsleistungen ggü. dem Kunden zu erbringen.

Änderungen, welche die Angaben im Impressum oder in der Datenschutzerklärung betreffen, hat der Kunde dem Anbieter selbstständig und unverzüglich mitzuteilen.

Eine Aktualisierung des Impressums oder der Datenschutzerklärung nach Fertigstellung und Abnahme der Webseite hat der Kunde beim Anbieter gesondert zu beauftragen, sofern individualvertraglich nicht etwas anderes vereinbart wurde.

Webhosting (Resell)

Der Anbieter und der Kunde können, insbesondere als Zusatzoption im Rahmen der Webseitenerstellung, die Erbringung von Hostingleistungen vereinbaren. Der spezifische Leistungsumfang (Speicherplatz, Zertifikate etc.) ist Gegenstand individualvertraglicher Vereinbarungen zwischen den Parteien. Der Anbieter ist berechtigt, Leistungen Dritter in jeglicher Form im Zusammenhang mit der Ausführung von Hostingleistungen in Anspruch zu nehmen.

Sofern der Anbieter und der Kunde nichts anderes vereinbart haben, übernimmt der Anbieter im Falle einer Beauftragung als Hoster die Administration und Verwaltung der Daten. Der Kunde erhält grundsätzlich keinen Zugang zum Administrationsbackend des Hostingsystems.

Die Verfügbarkeit der vom Anbieter zum Zwecke des Hostings verwendeten Server liegt bei mindestens 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Zeiten, innerhalb derer die Server aufgrund durch vom Anbieter nicht beeinflussbarer Ereignisse nicht erreichbar sind (Höhere Gewalt, Handlungen Dritter, technische Probleme etc.).

Sofern der Anbieter und der Kunde nichts anderes vereinbart haben, besteht kein Anspruch des Kunden auf die Zuweisung einer festen IP-Adresse für seine Internetpräsenz. Technisch oder rechtlich bedingte Änderungen sind jederzeit möglich und bleiben vorbehalten.

Der Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter und sonstigen Zugangsdaten – sofern ihm solche vom Anbieter zur Verfügung gestellt wurden – nicht an Dritte weiterzugeben und regelmäßig zu ändern. Für eventuellen Missbrauch durch Dritte ist der Kunde selbst verantwortlich, soweit er diesen zu vertreten hat.

Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßige Sicherungskopien seiner gehosteten Daten zu erstellen. Ist der Kunde hierzu nicht in der Lage, hat er den Anbieter oder andere hierzu fachlich geeignete Dritte mit der Sicherung zu beauftragen. Für eventuelle Datenverluste, die aufgrund mangelnder Datensicherung entstehen, haftet der Kunde selbst.

Domainregistrierung

Der Anbieter und der Kunde können, insbesondere als Zusatzoption im Rahmen der Webseitenerstellung, die Erbringung von Domainregistrierungsleistungen vereinbaren. Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand individualvertraglicher Vereinbarungen zwischen den Parteien.

Das zur Registrierung der jeweiligen Domain erforderliche Vertragsverhältnis kommt direkt zwischen dem Kunden und der jeweiligen Domainvergabestelle bzw. dem jeweiligen Registrar zustande. Der Anbieter wird im Verhältnis zwischen Kunde und Vergabestelle lediglich als Vermittler tätig, ohne eigenen Einfluss auf die Vergabe der Domain zu haben.

Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass die von ihm gewünschte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Eine Überprüfung der Domain durch den Anbieter ist nicht geschuldet.

Für die Registrierung von Domains gelten ergänzend die jeweiligen Bedingungen der einzelnen Vergabestellen. Der Anbieter wird den Kunden im Falle einer beabsichtigten Registrierung auf eventuelle Besonderheiten hinweisen.

Wartung und Pflege von Webseiten

Nach der Fertigstellung einer Webseite und / oder einzelner Teile hiervon kann der Anbieter dem Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Webseite anbieten. Der Anbieter kann auch die Wartung von Drittwebseiten anbieten. Jedoch ist weder der Anbieter zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote des Anbieters in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualvereinbarungen.

Gegenstand der Wartungsverträge ist die Beseitigung von Funktionsstörungen sowie die anlassbezogene Aktualisierung der Webseite für gängige Webbrowser in ihrer jeweils aktuellen Version durch den Anbieter. Weitere Details, wie z.B. regelmäßige Wartungen, können ggf. individualvertraglich vereinbart werden.

Voraussetzung für die Wartung ist, dass die zu wartenden Inhalte mit den Systemen des Anbieters kompatibel sind. Die Kompatibilität kann insbesondere durch veraltete Komponenten der zu wartenden Inhalte oder durch eigenmächtige Änderungen von Seiten des Kunden beeinträchtigt werden. Sollte die Kompatibilität nicht gewährleistet sein, muss der Kunde diese selbstständig herstellen (z.B. durch entsprechende Updates) oder den Anbieter gesondert mit der Herstellung der Kompatibilität beauftragen.

Der Anbieter haftet nicht für Funktionsstörungen und Inkompatibilitäten, die durch eigenmächtige Änderungen des Kunden verursacht wurden oder auf sonstigen Fehlern beruhen, die nicht im Verantwortungsbereich des Anbieters liegen; die Vorschriften unter „Haftung und Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.

Die Wartung umfasst nur die technische, nicht jedoch die inhaltliche Aktualisierung der Webseite, insbesondere nicht die Aktualisierung des Impressums oder der Datenschutzerklärung, es sei denn, dass der Anbieter und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben.

Marketing und Content

SEO-Marketing

Vereinbaren der Anbieter und der Kunde Dienstleistungen im Bereich des SEO-Marketings, schuldet der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung ausschließlich die Durchführung von Maßnahmen, die nach eigener Erfahrung des Anbieters das Suchmaschinen-Ranking positiv beeinflussen können oder die vom Auftraggeber ausdrücklich verlangt werden. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. ein bestimmtes Ranking in der Google Trefferliste) wird im Rahmen der SEO-Dienstleistungen nicht geschuldet, es sei denn, dass der Anbieter und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben.

SEA-Kampagnen

Vereinbaren der Anbieter und der Kunde Dienstleistungen im Bereich von SEA-Kampagnen, schuldet der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung ausschließlich die Unterbreitung von Vorschlägen bzgl. werbewirksamer Keywords und, nach Freigabe des Kunden, die Durchführung der Maßnahme (Schaltung von Werbeanzeigen). Hierbei handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. Verkaufszahlen) wird im Rahmen von SEA-Dienstleistungen nicht geschuldet, es sei denn, dass der Anbieter und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben.

Der Anbieter hat neben dem Anspruch auf Vergütung der Dienstleistung einen Anspruch auf Aufwendungsersatz im Hinblick auf die kostenpflichtigen Anzeigen gegenüber dem Kunden.

Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die Rechtmäßigkeit von Keywords zu überprüfen. Der Anbieter unterbreitet dem Kunden Vorschläge bzgl. der Buchung von Keywords. Die rechtliche Prüfung, insbesondere auf die Markenrechte Dritter, und Freigabe der Keywords obliegt dem Kunden vor Durchführung der Kampagne.

Social Media Marketing

Vereinbaren der Anbieter und der Kunde die technische Unterstützung bei der Erstellung und / oder Betreuung von Social-Media-Präsenzen, schuldet der Anbieter ausschließlich die technische Erstellung der Social-Media-Pages und

/ oder das technische Einpflegen der vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Inhalte.

Sofern der Anbieter und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben, erstellt der Anbieter ferner Social-Media- Werbeanzeigen für den Kunden; hierbei handelt es sich um Anzeigen, die speziell über das von der entsprechenden Social-Media-Plattform hierfür bereitgestellte System erstellt werden. Der Anbieter schuldet lediglich die Erstellung der Werbeanzeigen auf Grundlage des individuellen Kundenwunsches. Bestimmte Ergebnisse (z.B. Verkaufszahlen) werden hingegen nicht geschuldet.

Die Auswahl der Inhalte (Bilder, Texte, Videos, Impressen etc.), obliegt allein dem Kunden. Der Anbieter wird diese Inhalte nicht auf ihre inhaltliche oder rechtliche Richtigkeit prüfen. Insoweit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es dem Anbieter nicht erlaubt ist, den Kunden rechtlich zu beraten. Sollte er in Einzelfällen dennoch feststellen, dass die vom Kunden bereitgestellten Inhalte gegen geltendes Recht verstoßen, kann er das Einstellen solcher Inhalte verweigern.

Neben der Erstellung der Social-Media-Pages kann auch das Posten im Namen und unter dem Namen des Kunden (sog. Ghost Posting) durch den Anbieter vereinbart werden. Der Anbieter ist in der inhaltlichen Ausgestaltung frei, sofern es keine Vorgaben des Kunden gibt. Es besteht keine Verpflichtung, auf Posts von Dritten zu reagieren oder diese zu überwachen. Dies untersteht der Verantwortung des Kunden als Betreiber. Dienstanbieter im Sinne des § 10 TMG ist allein der Kunde. Details sind Gegenstand individualvertraglicher Vereinbarungen.

Der Anbieter ist im Rahmen der Betreuung der Social-Media-Seiten lediglich Auftragsverarbeiter des Kunden.

Beratung und Consulting

Beratungsleistungen

Vereinbaren der Anbieter und der Kunde die Erbringung von Beratungsleistungen, schuldet der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung ausschließlich eine Beurteilung des Beratungsgegenstandes nach bestem Wissen und Gewissen. Es wird insbesondere keine Rechtsberatung geschuldet.

Bei Beratungsleistungen handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis wird im Rahmen der Dienstleistung in Form der Beratung dagegen nur dann geschuldet, wenn der Anbieter und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben.

UX- / UI-Beratung

Vereinbaren der Anbieter und der Kunde die Erbringung von UX-(User Experience) und / oder UI-(User Interface) Beratungsleistungen, schuldet der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung ausschließlich eine Beurteilung des UX- / UI-Design der mobilen Apps / des Webdesign des Kunden und eine Empfehlung für zukünftige Designmaßnahmen. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. Conversion Rate, Verweildauer) wird im Rahmen der Dienstleistung in Form der UX-/ UI-Beratung dagegen nur dann geschuldet, wenn der Anbieter und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben.

Die Abrechnung und Dauer der Beauftragung richten sich nach den Vorgaben des angenommenen Angebots.

Marktbeobachtung

Vereinbaren der Anbieter und der Kunde Dienstleistungen im Bereich der Marktbeobachtung, schuldet der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung ausschließlich die Marktbeobachtungsmaßnahmen, die vorab mit dem Kunden abgestimmt wurden. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. Verkaufszahlen) kann basierend auf der Marktbeobachtung nicht zugesichert werden, es sei denn, dass der Anbieter und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben.

Die Abrechnung und Dauer der Beauftragung richten sich nach den Vorgaben des angenommenen Angebots.

Gestaltung und Design

Logogestaltung und -Konzeption

Der Anbieter übernimmt nach Vereinbarung mit dem Kunden dessen Logogestaltung- und Konzeption. Hierzu stellt der Kunde beim Anbieter zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung des von ihm gewünschten Logos. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Anbieter dar. Der Anbieter wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden zustande.

Beauftragt der Kunde den Anbieter mit der Logogestaltung und -Konzeption, findet ausdrücklich keine Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit, Kennzeichen oder sonstigen Schutzrechte oder der Eintragungsfähigkeit durch den Anbieter statt.

Voraussetzung für die Tätigkeit des Anbieters ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten (Farbdefinition etc.) dem Anbieter vor Auftragsbeginn vollständig in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann der Anbieter dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.

Soweit der Anbieter und der Kunde nichts anderes vereinbart haben, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Nach der Durchführung dieser Korrekturschleifen werden Anpassungswünsche und Reklamationen (insbesondere hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung) nicht mehr berücksichtigt. Wünscht der Kunde nach der zweiten Korrekturschleife weitere Änderungen, kann der Anbieter dem Kunden diese gegen ein zusätzlich zu vereinbarendes Entgelt erstellen.

Die innerhalb der Korrekturschleife präsentierten Entwürfe dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Anbieters weder im Original noch verändert durch den Kunden genutzt, vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.

Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird der Anbieter den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern. Die Logogestaltung- bzw. Konzeption wird dem Kunden in einem gängigen Dateiformat zugesandt.

Soweit nicht anders individualvertraglich vereinbart, kann der Anbieter verlangen, dass auf den erstellten Werken ein geeigneter Urheberrechtsvermerk an einer angemessenen Stelle platziert wird.

Die Vergütung für die Logogestaltung- und Konzeption ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien.

Der Anbieter räumt dem Kunden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf einer individualvertraglichen Vereinbarung.

Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Kunden über.

Video und Fotografie

Vereinbaren der Anbieter und der Kunde die Erstellung professioneller Videos und Fotografien, ergeben sich die im Einzelnen vereinbarten Leistungen aus dem zwischen dem Anbieter und dem Kunden individuell geschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde beim Anbieter zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch en Anbieter dar. Der Anbieter wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden zustande.

Die Vorgaben des Kunden werden nach bestem Wissen und Gewissen berücksichtigt. Der Anbieter und der Kunde erkennen an, dass es sich bei der Erstellung von Videos und Fotografien um eine kreative Leistung handelt, die ein hohes Maß an künstlerischer Freiheit erfordert. Der Anbieter schuldet daher ausschließlich die Erstellung eines Werks, das nach eigener Erfahrung und Einschätzung des Anbieters den Wünschen des Kunden entspricht.

Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen.

Soweit nicht anders vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen hinsichtlich der Bildbearbeitung bzw.Videobearbeitung (z.B. durch Filter und Effekte) der erstellten Fotografien bzw. Videos zu; eine Neuerstellung der Fotografien bzw. Videos ist jedoch ausgeschlossen. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen

Sofern der Kunde für die Erstellung der Videos oder der Fotografien Personen zur Verfügung stellt (z.B. dessen Mitarbeiter oder professionelle Modelle), ist er allein dafür verantwortlich, dass die betreffenden Personen in die Verwendung der Aufnahmen eingewilligt haben. Er ist insbesondere für den Abschluss geeigneter Model-Release- Verträge und die Einholung DSGVO-konformer Mitarbeiterverpflichtungen verantwortlich.

Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird der Anbieter den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern.

Soweit nicht anders individualvertraglich vereinbart, kann der Anbieter verlangen, dass auf den erstellten Werken ein geeigneter Urheberrechtsvermerk an einer angemessenen Stelle platziert wird.

Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, erhält der Kunde grundsätzlich nur für den jeweiligen Einsatzzweck fertig bearbeitete Aufnahmen. Einen Anspruch auf Herausgabe der Rohdaten bzw. bearbeitbare Dateien (RAW-Dateien o.ä.) hat der Kunde nicht.

Print-Design

Gegenstand von Designverträgen im Printbereich zwischen dem Anbieter und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung der für Printprodukte gestalterischen Vorgaben des Kunden (z.B. Ausgestaltung von Bannern, Postgrafiken, Plakaten, Flyern, KFZ- oder Schaufenster-Beklebungen, Textilien oder Logo-Entwürfen). Zwischen dem Anbieter und dem Kunden geschlossene Designverträge sind Werkverträge im Sinne von § 631 ff. BGB. Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen dem Anbieter und dem Kunden individuell geschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde beim Anbieter zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Design-Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Anbieter dar. Der Anbieter wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere in Bezug auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden zustande.

Nach Beauftragung werden die Anforderungen des Kunden bei Bedarf in einem Briefing besprochen und die Vorgaben konkretisiert. Zu diesem Zeitpunkt können Kundenwünsche eingebracht werden, sofern sie vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform zustimmen. Im Übrigen ist der Anbieter nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Positionen verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.

Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird der Anbieter den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern.

Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

Voraussetzung für die Tätigkeit des Anbieters ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken etc.) dem Anbieter vor Auftragsbeginn vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist der Anbieter gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann der Anbieter dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.

Die Vergütung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien.

Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, schuldet der Anbieter bei der Erstellung von Printprodukten neben den vertraglich vereinbarten Leistungsgegenständen nur die Übergabe einer Druckdatei (z.B. PDF, JPG oder PNG). Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe einer bearbeitbaren Datei (z.B. Word, Indesign).

Entwicklung und Programmierung

Entwicklung von Apps

Gegenstand von App-Entwicklungsverträgen zwischen dem Anbieter und dem Kunden ist grundsätzlich die Neuentwicklung mobiler Apps unter Beachtung der technischen und / oder inhaltlichen und / oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Die Entwicklung erfolgt grundsätzlich anhand agiler Methoden.

Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen und die Vergütung ergeben sich aus dem zwischen dem Anbieter und dem Kunden individuell abgeschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde beim Anbieter zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten App-Funktionen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Anbieter dar. Der Anbieter wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit, Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Werkvertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden zustande.

Der Anbieter kann frei entscheiden, anhand welcher technischen Standards die App erstellt wird, solange die gewählten technischen Standards dem Stand der Technik entsprechen und der Anbieter und der Kunde nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben. Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung von Tools (z.B. Analyse), Zertifikaten (z.B. Verschlüsselung), die Überlassung der Entwicklungs-, Anwendungs- oder sonstigen Dokumentation sowie die Überlassung von Quellcodes ist nur dann geschuldet, wenn der Anbieter und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben.

Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen werden alle Apps für den Download innerhalb des Apple-AppStores und des Google-PlayStores konzipiert. Die Programmierung für andere App-Stores wird nur geschuldet, wenn der Anbieter und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben.

Es wird darauf hingewiesen, dass App-Stores in der Regel alle Apps prüfen, bevor sie diese zu ihren Shops zulassen. Das Ergebnis dieser Prüfungen ist teilweise schwer vorhersehbar, da die Aufnahme- und Prüfungsbedingungen der App-Stores nicht immer transparent sind. Der Anbieter kann daher nicht garantieren, dass eine fertig programmierte App vom jeweiligen App-Store-Betreiber auch in den App-Store aufgenommen wird. Sollte aufgrund der Ablehnung eine Nachbearbeitung der App erforderlich werden, sind die hieraus resultierenden Kosten vom Kunden zu tragen, es sei denn, die App wurde vom App-Store aufgrund eines vom Anbieter schuldhaft verursachten Fehlers (Vorsatz oder Fahrlässigkeit) nicht zugelassen; für die Nachbearbeitung wird der Anbieter dem Kunden ein gesondertes Angebot unterbreiten.

Der Kunde erhält, sofern nicht anders individualvertraglich festgelegt, ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die vertraglich vorgesehenen Zwecke. Dem Anbieter bleibt das Recht vorbehalten, Bestandteile und Elemente (z.B. Module, Vorlagen und Tools) entpersonalisiert auch für andere Projekte zu verwerten.

Updates und Anpassungen an neue Betriebssysteme sind nur geschuldet, wenn und soweit sie vertraglich vereinbart wurden.

Schlussbestimmungen

Rechteeinräumung/Eigenwerbung

Nach vollständiger Bezahlung des Auftrags durch den Kunden räumt der Anbieter dem Kunden den entsprechenden Arbeitsergebnissen im Zeitpunkt ihrer Entstehung grundsätzlich ein einfaches Nutzungsrecht ein. Weitergehende Rechte können individualvertraglich vereinbart werden.

Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde dem Anbieter ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen. Insbesondere ist der Anbieter dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

Ferner ist der Anbieter berechtigt, den eigenen Namen mit Verlinkung in angemessener Weise im Footer und im Impressum der vom Anbieter erstellten Webseite(n) zu platzieren, ohne dass dem Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.

Vertraulichkeit

Der Anbieter wird alle ihm zur Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVD, CD-ROMs, interaktive Produkte und solche anderen Unterlagen, welche Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des Kunden oder mit ihm verbundenen Unternehmen enthalten, streng vertraulich behandeln.

Der Anbieter verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafikern, Programmierern, Filmproduzenten, Tonstudios etc.), welche Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen.

Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.

Sonstiges

Die zwischen dem Anbieter und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz des Anbieters als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.

Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z.B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Kunden mit bestehenden Verträgen werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Kunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt dies als Zustimmung. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen. Sofern der Kunde der Änderung widerspricht, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen.

Im Falle von Abweichungen zwischen der deutschen und der englischen Fassung hat die deutsche Fassung Vorrang.

Stand: 19.04.2023

Allgemeine Geschäftsbedingungen

HeNoMedia

Am Südhang 25

24819 Todenbüttel Deutschland

nachfolgend: Anbieter

Allgemeiner Teil

Geltungsbereich und Gegenstand

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen dem Anbieter und dem Kunden geschlossen werden.

Von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, dass der Anbieter und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben.

Der Anbieter schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen. Sein Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer.

Das Leistungsangebot des Anbieters umfasst unter anderem die Erstellung bzw. Entwicklung von Webseiten. Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen dem Anbieter und dem Kunden individuell abgeschlossenen Vertrag.

Die Bezeichnung „Webseite“ in diesen AGB schließt alle Formen von Webseiten, wie z.B. auch Online-Shops, ein.

Der Anbieter ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Der Anbieter bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Anbieter wird Subunternehmer nicht einsetzen, sofern für ihn ersichtlich ist, dass der Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.

Vertragsschluss

Möchte der Kunde Leistungen des Anbieters in Anspruch nehmen, stellt er beim Anbieter zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Anbieter dar. Der Anbieter wird nach bestem Wissen und Gewissen prüfen, ob die in der Anfrage beschriebenen Wünsche des Kunden vollständig, eindeutig, realisierbar, frei von Widersprüchen und für die gewünschte Umsetzungsform geeignet sind und auf dieser Basis ein Angebot erstellen. Der Anbieter wird jedoch keine rechtliche Überprüfung der Kundenwünsche vornehmen. Erst, wenn der Kunde das Angebot des Anbieters annimmt, kommt ein Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden zustande.

Sofern das Angebot des Anbieters Entwürfe, Muster oder gestalterische Vorschläge enthält, jedoch kein Vertrag zustande kommt, hat der Kunde keinen Anspruch auf Herausgabe der Entwürfe, Muster, gestalterischen Vorschläge oder ggf. der dazugehörigen Quellcodes, Kopien etc. Der Kunde hat in diesem Fall sämtliche Kopien zu löschen, zu vernichten und/oder oder an den Anbieter herauszugeben.

Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter einen Ansprechpartner zu benennen, der den Auftrag begleitet und zur Abgabe von rechtsverbindlichen Willenserklärungen bevollmächtigt ist. Der Anbieter wird dem Kunden ebenfalls einen solchen Ansprechpartner benennen.

Sofern für einzelne Leistungen der Abschluss eines Vertrages über Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen Vertrag vor Beginn der Erbringung der betreffenden Leistungen abzuschließen. Der AV-Vertrag ist grundsätzlich vom Anbieter zu stellen.

Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten (z.B. für das Impressum), Werke (Texte, Bilder, Layouts, Grafiken etc.) und Zugänge vollständig, rechtzeitig

und korrekt mitzuteilen.

Für die Beschaffung des Materials zur Ausgestaltung der Webseiten und sonstigen Werke (z.B. Grafiken, Texte) ist der Kunde selbst verantwortlich, es sei denn, dass der Anbieter und der Kunde ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben. Stellt der Kunde das Material nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, ist der Anbieter berechtigt, nach eigener Wahl unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B. Stockfoto-Anbieter) zu verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter zu versehen.

Leistet der Kunde (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit verspätet, haftet der Anbieter nicht für dadurch entstehende Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten.

Stellt der Kunde dem Anbieter im Rahmen des Auftrags Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung, ist der Kunde dafür verantwortlich, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) verstoßen. Dem Anbieter ist es von Rechts wegen nicht erlaubt, Rechtsberatungsdienstleistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen. Der Anbieter ist insbesondere nicht verpflichtet und nicht berechtigt, das Geschäftsmodell des Kunden und

/oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Texte, Bilder, Layouts, Grafiken etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen und wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstigen Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Erteilt der Kunde bestimme Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks, haftet er hierfür selbst.

Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dieser Ziffer nicht nach, kann der Anbieter gegenüber dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand (z.B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stellen.

Abnahme

Der Anbieter ist berechtigt, die Abnahme von Werkleistungen in Schriftform zu verlangen. Der Kunde schuldet die schriftliche Abnahme nur, wenn der Anbieter ihn hierzu auffordert. Die Abnahmebestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches bleiben im Übrigen unberührt.

Der Anbieter und der Kunde legen die Abnahmefrist im Sinne des § 640 Abs. 2 S. 1 BGB auf 2 Wochen ab Mitteilung über die Fertigstellung des Werks fest, sofern nicht im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände eine längere Abnahmefrist erforderlich ist, die der Anbieter dem Kunden in diesem Fall gesondert mitteilen wird. Sofern sich der Kunde innerhalb der Abnahmefrist nicht äußert oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen.

Vergütung

Der Anbieter und der Kunde schließen eine individualvertragliche Vereinbarung über die Vergütung des Auftrages, die sich grundsätzlich nach dem Angebot richtet.

Der Anbieter ist berechtigt, seine Preise regelmäßig in dem Umfang anzupassen, in dem seine eigenen Kosten für die Erbringung der Dienstleistung steigen. Kunden mit bestehenden Verträgen werden über die Preisanpassung spätestens einen Monat vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Kunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt dies als Zustimmung. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Preisanpassung wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen. Sofern der Kunde der Preisanpassung widerspricht, wird sein Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisanpassung außerordentlich gekündigt.

Vertragslaufzeit bei Dauerschuldverhältnissen

Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen inner- und außerhalb dieser AGB haben Dauerschuldverhältnisse (z.B. Wartungsverträge) eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat . Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum Laufzeitende gekündigt, verlängert er sich automatisch um weitere 6 Monate.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Mängelgewährleistung, Haftung und Freistellung

Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt beim Anbieter. Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr; diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch den Anbieter resultieren. Die Verjährung beginnt nicht erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt. Im Übrigen bleibt die gesetzliche Mängelgewährleistung unberührt.

Die Haftung des Anbieters für sämtliche Schäden wird wie folgt beschränkt: Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) haftet der Anbieter jeweils der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung

die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung eine Partei regelmäßig vertrauen darf. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit oder bei vorsätzlichem Handeln sowie im Falle zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere bei Übernahme einer Garantie oder bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die vorstehende Haftungsregelung gilt auch im Hinblick auf die Haftung des Anbieters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

Der Kunde stellt den Anbieter von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Anbieter aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.

Leistungen für Webseiten

Erstellung von Webseiten anhand agiler Methoden

Die Erstellung von Webseiten erfolgt anhand agiler Methoden, es sei denn, dass der Anbieter und der Kunde ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben.

Gegenstand von zwischen dem Anbieter und dem Kunden geschlossenen Verträgen zur Erstellung von Webseiten ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z.B. Einbindung neuer Schnittstellen) unter Beachtung der technischen und / oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen dem Anbieter und dem Kunden geschlossene Verträge zur Erstellung von Webseiten sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB.

Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung von Tools (z.B. Statistik) oder Zertifikaten (z.B. SSL / TLS) oder die Überlassung von Quellcodes, Entwicklungs-, Anwendungs- oder sonstiger Zusatzdokumentation sind vom Anbieter nur dann zu erbringen, wenn dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart wurde.

Nach Fertigstellung der Webseite wird der Anbieter den Kunden zur Abnahme der Webseite auffordern.

Der Kunde kann jederzeit auf die Entwicklungsseite zugreifen und Wünsche einbringen, soweit diese vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang umfasst sind. Derartige Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn der Anbieter und der Kunde in Textform (z.B. per E-Mail) zustimmen. Im Übrigen ist der Anbieter nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Funktionen / Positionen bzw. zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung (z.B. Wartung) verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.

Sofern der Kunde für die neue Webseite keine Hosting-Dienstleistungen vom Anbieter, sondern von Drittanbietern in Anspruch nimmt, übernimmt der Anbieter keine Verantwortung für die jeweiligen Server und deren Konfiguration, die Datenleitungen und / oder die Abrufbarkeit der Webseite.

Sofern der Anbieter und der Kunde keine zusätzlichen Wartungs- und Pflegeleistungen vereinbart haben, ist nach Abnahme allein der Kunde für die technische Instandhaltung und Aktualität der Webseite verantwortlich. Der Anbieter haftet gegenüber dem Kunden nicht für eventuelle Sicherheitslücken, die durch die Verwendung veralteter Software von Dritten zu rechtswidrigen Zwecken ausgenutzt werden (Hacking).

Erstellung von Webseiten mittels Lasten- und Pflichtenheft

Sofern die Erstellung einer Webseite unter Verwendung eines Lasten- und Pflichtenhefts vereinbart wurde, gilt abweichend von der vorangegangenen Ziffer Folgendes:

Neben den zwischen dem Anbieter und dem Kunden individualvertraglich geschlossenen Vereinbarungen wird der Umfang der vom Anbieter zu erbringenden Leistungen durch ein vom Kunden erstelltes, ausführliches Lastenheft bestimmt. Der Anbieter wird nach bestem Wissen und Gewissen prüfen, ob die im Lastenheft beschriebenen Vorstellungen des Kunden vollständig, eindeutig, realisierbar und frei von Widersprüchen sind. Der Anbieter wird jedoch keine rechtliche Überprüfung der Kundenwünsche vornehmen. Sollte der Anbieter erkennen, dass sich die im Lastenheft enthaltenen Vorgaben nicht für die Erstellung einer Webseite eignen, wird der Anbieter den Kunden unverzüglich darauf hinweisen und einen entsprechenden Vorschlag für eine Ergänzung und / oder Anpassung des Lastenhefts unterbreiten. Der Kunde wird in diesem Fall zu den Vorschlägen des Anbieters hinsichtlich des Lastenhefts innerhalb eines angemessenen Zeitraums schriftlich Stellung nehmen und schließlich die Inhalte des Lastenhefts gegenüber dem Anbieter verbindlich schriftlich bestätigen. Sind sich der Anbieter und der Kunde hinsichtlich des Lastenhefts einig, werden dessen Inhalte Vertragsbestandteil.

Anhand des Lastenhefts erstellt der Anbieter ein Pflichtenheft, das insbesondere die fachlich-technische und / oder – gestalterische Umsetzung der im Lastenheft enthaltenen Vorgaben beschreibt. Nach dessen Fertigstellung legt der Anbieter dem Kunden das Pflichtenheft zur Abnahme vor. Der Kunde ist berechtigt, das vom Anbieter erstellte Pflichtenheft zurückzuweisen und Änderungs- bzw. Anpassungswünsche mitzuteilen. Der Anbieter verpflichtet sich insoweit unter Berücksichtigung der Wünsche des Kunden, maximal zwei Alternativvorschläge vorzulegen. Ist der Kunde mit dem letzten Vorschlag des Anbieters endgültig nicht einverstanden, kann er das Vertragsverhältnis –

sofern gesetzlich möglich – außerordentlich kündigen bzw. vom Vertrag zurücktreten. Die im Zusammenhang mit der Erstellung des Lasten- und / oder Pflichtenheft entstandenen Honorare und / oder Aufwendungen des Anbieters sind in diesem Fall vom Kunden angemessen zu vergüten bzw. zu ersetzen. Wird das Pflichtenheft vom Kunden abgenommen, gelten die dort beschriebenen Leistungen als zwischen dem Anbieter und dem Kunden endgültig vereinbart. Jegliche Abweichungen von den Inhalten des durch den Kunden abgenommenen Pflichtenhefts bedürfen schriftlicher Individualvereinbarungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden.

Nach Abnahme des Pflichtenhefts durch den Kunden erstellt der Anbieter die Webseite unter Beachtung der vereinbarten Vorgaben. Der Anbieter erbringt keine über die Vereinbarungen des Pflichtenhefts hinausgehende Leistungen. Der Anbieter erbringt grundsätzlich auch keine Minderleistungen zu den im vom Kunden abgenommenen Pflichtenheft beschriebenen Leistungen.

Der Anbieter stellt dem Kunden neben dem Pflichtenheft einen Zeit- und Arbeitsplan zur Verfügung. Die Inhalte und Vorgaben dieses Zeit- und Arbeitsplans werden Vertragsbestandteil, sofern der Kunde nicht unverzüglich widerspricht. Der Anbieter verpflichtet sich, dem Kunden die fertige Webseite oder Teile hiervon bis zum im Zeit- und Arbeitsplan genannten Enddatum auf einem geeigneten Datenträger zu übergeben und / oder per E-Mail zukommen zu lassen und / oder auf einen vom Kunden vorgegebenen Server hochzuladen. Die Einzelheiten der Übergabe bzw. des Uploads der fertigen Webseite sind im Übrigen Gegenstand individualvertraglicher Vereinbarungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden.

Erstellung des Impressums und der Datenschutzerklärung mit Generatoren

Sofern der Anbieter und der Kunde dies vereinbart haben, erstellt der Anbieter die Datenschutzerklärung und das Impressum für die Webseite des Kunden. Hierzu verwendet der Anbieter Generatoren. Der Anbieter schuldet hierbei lediglich die Erstellung der Texte mit den Generatoren; für die rechtliche und inhaltliche Überprüfung ist der Kunde selbst verantwortlich.

Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter sämtliche notwendigen Informationen für die Erstellung rechtzeitig, korrekt und vollständig mitzuteilen. Über besondere Informationspflichten im Rahmen des Impressums (z.B. Berufshaftpflichtversicherung, zulassungspflichtige Berufe etc.) und der Datenschutzerklärung hat der Kunde sich und den Anbieter selbstständig zu unterrichten. Es wird in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hingewiesen, dass es dem Anbieter von Rechts wegen nicht erlaubt ist, Rechtsberatungsleistungen ggü. dem Kunden zu erbringen.

Änderungen, welche die Angaben im Impressum oder in der Datenschutzerklärung betreffen, hat der Kunde dem Anbieter selbstständig und unverzüglich mitzuteilen.

Eine Aktualisierung des Impressums oder der Datenschutzerklärung nach Fertigstellung und Abnahme der Webseite hat der Kunde beim Anbieter gesondert zu beauftragen, sofern individualvertraglich nicht etwas anderes vereinbart wurde.

Webhosting (Resell)

Der Anbieter und der Kunde können, insbesondere als Zusatzoption im Rahmen der Webseitenerstellung, die Erbringung von Hostingleistungen vereinbaren. Der spezifische Leistungsumfang (Speicherplatz, Zertifikate etc.) ist Gegenstand individualvertraglicher Vereinbarungen zwischen den Parteien. Der Anbieter ist berechtigt, Leistungen Dritter in jeglicher Form im Zusammenhang mit der Ausführung von Hostingleistungen in Anspruch zu nehmen.

Sofern der Anbieter und der Kunde nichts anderes vereinbart haben, übernimmt der Anbieter im Falle einer Beauftragung als Hoster die Administration und Verwaltung der Daten. Der Kunde erhält grundsätzlich keinen Zugang zum Administrationsbackend des Hostingsystems.

Die Verfügbarkeit der vom Anbieter zum Zwecke des Hostings verwendeten Server liegt bei mindestens 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Zeiten, innerhalb derer die Server aufgrund durch vom Anbieter nicht beeinflussbarer Ereignisse nicht erreichbar sind (Höhere Gewalt, Handlungen Dritter, technische Probleme etc.).

Sofern der Anbieter und der Kunde nichts anderes vereinbart haben, besteht kein Anspruch des Kunden auf die Zuweisung einer festen IP-Adresse für seine Internetpräsenz. Technisch oder rechtlich bedingte Änderungen sind jederzeit möglich und bleiben vorbehalten.

Der Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter und sonstigen Zugangsdaten – sofern ihm solche vom Anbieter zur Verfügung gestellt wurden – nicht an Dritte weiterzugeben und regelmäßig zu ändern. Für eventuellen Missbrauch durch Dritte ist der Kunde selbst verantwortlich, soweit er diesen zu vertreten hat.

Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßige Sicherungskopien seiner gehosteten Daten zu erstellen. Ist der Kunde hierzu nicht in der Lage, hat er den Anbieter oder andere hierzu fachlich geeignete Dritte mit der Sicherung zu beauftragen. Für eventuelle Datenverluste, die aufgrund mangelnder Datensicherung entstehen, haftet der Kunde selbst.

Domainregistrierung

Der Anbieter und der Kunde können, insbesondere als Zusatzoption im Rahmen der Webseitenerstellung, die Erbringung von Domainregistrierungsleistungen vereinbaren. Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand individualvertraglicher Vereinbarungen zwischen den Parteien.

Das zur Registrierung der jeweiligen Domain erforderliche Vertragsverhältnis kommt direkt zwischen dem Kunden und der jeweiligen Domainvergabestelle bzw. dem jeweiligen Registrar zustande. Der Anbieter wird im Verhältnis zwischen Kunde und Vergabestelle lediglich als Vermittler tätig, ohne eigenen Einfluss auf die Vergabe der Domain zu haben.

Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass die von ihm gewünschte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Eine Überprüfung der Domain durch den Anbieter ist nicht geschuldet.

Für die Registrierung von Domains gelten ergänzend die jeweiligen Bedingungen der einzelnen Vergabestellen. Der Anbieter wird den Kunden im Falle einer beabsichtigten Registrierung auf eventuelle Besonderheiten hinweisen.

Wartung und Pflege von Webseiten

Nach der Fertigstellung einer Webseite und / oder einzelner Teile hiervon kann der Anbieter dem Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Webseite anbieten. Der Anbieter kann auch die Wartung von Drittwebseiten anbieten. Jedoch ist weder der Anbieter zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote des Anbieters in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualvereinbarungen.

Gegenstand der Wartungsverträge ist die Beseitigung von Funktionsstörungen sowie die anlassbezogene Aktualisierung der Webseite für gängige Webbrowser in ihrer jeweils aktuellen Version durch den Anbieter. Weitere Details, wie z.B. regelmäßige Wartungen, können ggf. individualvertraglich vereinbart werden.

Voraussetzung für die Wartung ist, dass die zu wartenden Inhalte mit den Systemen des Anbieters kompatibel sind. Die Kompatibilität kann insbesondere durch veraltete Komponenten der zu wartenden Inhalte oder durch eigenmächtige Änderungen von Seiten des Kunden beeinträchtigt werden. Sollte die Kompatibilität nicht gewährleistet sein, muss der Kunde diese selbstständig herstellen (z.B. durch entsprechende Updates) oder den Anbieter gesondert mit der Herstellung der Kompatibilität beauftragen.

Der Anbieter haftet nicht für Funktionsstörungen und Inkompatibilitäten, die durch eigenmächtige Änderungen des Kunden verursacht wurden oder auf sonstigen Fehlern beruhen, die nicht im Verantwortungsbereich des Anbieters liegen; die Vorschriften unter „Haftung und Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.

Die Wartung umfasst nur die technische, nicht jedoch die inhaltliche Aktualisierung der Webseite, insbesondere nicht die Aktualisierung des Impressums oder der Datenschutzerklärung, es sei denn, dass der Anbieter und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben.

Marketing und Content

SEO-Marketing

Vereinbaren der Anbieter und der Kunde Dienstleistungen im Bereich des SEO-Marketings, schuldet der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung ausschließlich die Durchführung von Maßnahmen, die nach eigener Erfahrung des Anbieters das Suchmaschinen-Ranking positiv beeinflussen können oder die vom Auftraggeber ausdrücklich verlangt werden. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. ein bestimmtes Ranking in der Google Trefferliste) wird im Rahmen der SEO-Dienstleistungen nicht geschuldet, es sei denn, dass der Anbieter und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben.

SEA-Kampagnen

Vereinbaren der Anbieter und der Kunde Dienstleistungen im Bereich von SEA-Kampagnen, schuldet der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung ausschließlich die Unterbreitung von Vorschlägen bzgl. werbewirksamer Keywords und, nach Freigabe des Kunden, die Durchführung der Maßnahme (Schaltung von Werbeanzeigen). Hierbei handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. Verkaufszahlen) wird im Rahmen von SEA-Dienstleistungen nicht geschuldet, es sei denn, dass der Anbieter und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben.

Der Anbieter hat neben dem Anspruch auf Vergütung der Dienstleistung einen Anspruch auf Aufwendungsersatz im Hinblick auf die kostenpflichtigen Anzeigen gegenüber dem Kunden.

Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die Rechtmäßigkeit von Keywords zu überprüfen. Der Anbieter unterbreitet dem Kunden Vorschläge bzgl. der Buchung von Keywords. Die rechtliche Prüfung, insbesondere auf die Markenrechte Dritter, und Freigabe der Keywords obliegt dem Kunden vor Durchführung der Kampagne.

Social Media Marketing

Vereinbaren der Anbieter und der Kunde die technische Unterstützung bei der Erstellung und / oder Betreuung von Social-Media-Präsenzen, schuldet der Anbieter ausschließlich die technische Erstellung der Social-Media-Pages und

/ oder das technische Einpflegen der vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Inhalte.

Sofern der Anbieter und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben, erstellt der Anbieter ferner Social-Media- Werbeanzeigen für den Kunden; hierbei handelt es sich um Anzeigen, die speziell über das von der entsprechenden Social-Media-Plattform hierfür bereitgestellte System erstellt werden. Der Anbieter schuldet lediglich die Erstellung der Werbeanzeigen auf Grundlage des individuellen Kundenwunsches. Bestimmte Ergebnisse (z.B. Verkaufszahlen) werden hingegen nicht geschuldet.

Die Auswahl der Inhalte (Bilder, Texte, Videos, Impressen etc.), obliegt allein dem Kunden. Der Anbieter wird diese Inhalte nicht auf ihre inhaltliche oder rechtliche Richtigkeit prüfen. Insoweit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es dem Anbieter nicht erlaubt ist, den Kunden rechtlich zu beraten. Sollte er in Einzelfällen dennoch feststellen, dass die vom Kunden bereitgestellten Inhalte gegen geltendes Recht verstoßen, kann er das Einstellen solcher Inhalte verweigern.

Neben der Erstellung der Social-Media-Pages kann auch das Posten im Namen und unter dem Namen des Kunden (sog. Ghost Posting) durch den Anbieter vereinbart werden. Der Anbieter ist in der inhaltlichen Ausgestaltung frei, sofern es keine Vorgaben des Kunden gibt. Es besteht keine Verpflichtung, auf Posts von Dritten zu reagieren oder diese zu überwachen. Dies untersteht der Verantwortung des Kunden als Betreiber. Dienstanbieter im Sinne des § 10 TMG ist allein der Kunde. Details sind Gegenstand individualvertraglicher Vereinbarungen.

Der Anbieter ist im Rahmen der Betreuung der Social-Media-Seiten lediglich Auftragsverarbeiter des Kunden.

Beratung und Consulting

Beratungsleistungen

Vereinbaren der Anbieter und der Kunde die Erbringung von Beratungsleistungen, schuldet der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung ausschließlich eine Beurteilung des Beratungsgegenstandes nach bestem Wissen und Gewissen. Es wird insbesondere keine Rechtsberatung geschuldet.

Bei Beratungsleistungen handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis wird im Rahmen der Dienstleistung in Form der Beratung dagegen nur dann geschuldet, wenn der Anbieter und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben.

UX- / UI-Beratung

Vereinbaren der Anbieter und der Kunde die Erbringung von UX-(User Experience) und / oder UI-(User Interface) Beratungsleistungen, schuldet der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung ausschließlich eine Beurteilung des UX- / UI-Design der mobilen Apps / des Webdesign des Kunden und eine Empfehlung für zukünftige Designmaßnahmen. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. Conversion Rate, Verweildauer) wird im Rahmen der Dienstleistung in Form der UX-/ UI-Beratung dagegen nur dann geschuldet, wenn der Anbieter und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben.

Die Abrechnung und Dauer der Beauftragung richten sich nach den Vorgaben des angenommenen Angebots.

Marktbeobachtung

Vereinbaren der Anbieter und der Kunde Dienstleistungen im Bereich der Marktbeobachtung, schuldet der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung ausschließlich die Marktbeobachtungsmaßnahmen, die vorab mit dem Kunden abgestimmt wurden. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. Verkaufszahlen) kann basierend auf der Marktbeobachtung nicht zugesichert werden, es sei denn, dass der Anbieter und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben.

Die Abrechnung und Dauer der Beauftragung richten sich nach den Vorgaben des angenommenen Angebots.

Gestaltung und Design

Logogestaltung und -Konzeption

Der Anbieter übernimmt nach Vereinbarung mit dem Kunden dessen Logogestaltung- und Konzeption. Hierzu stellt der Kunde beim Anbieter zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung des von ihm gewünschten Logos. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Anbieter dar. Der Anbieter wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden zustande.

Beauftragt der Kunde den Anbieter mit der Logogestaltung und -Konzeption, findet ausdrücklich keine Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit, Kennzeichen oder sonstigen Schutzrechte oder der Eintragungsfähigkeit durch den Anbieter statt.

Voraussetzung für die Tätigkeit des Anbieters ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten (Farbdefinition etc.) dem Anbieter vor Auftragsbeginn vollständig in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann der Anbieter dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.

Soweit der Anbieter und der Kunde nichts anderes vereinbart haben, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Nach der Durchführung dieser Korrekturschleifen werden Anpassungswünsche und Reklamationen (insbesondere hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung) nicht mehr berücksichtigt. Wünscht der Kunde nach der zweiten Korrekturschleife weitere Änderungen, kann der Anbieter dem Kunden diese gegen ein zusätzlich zu vereinbarendes Entgelt erstellen.

Die innerhalb der Korrekturschleife präsentierten Entwürfe dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Anbieters weder im Original noch verändert durch den Kunden genutzt, vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.

Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird der Anbieter den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern. Die Logogestaltung- bzw. Konzeption wird dem Kunden in einem gängigen Dateiformat zugesandt.

Soweit nicht anders individualvertraglich vereinbart, kann der Anbieter verlangen, dass auf den erstellten Werken ein geeigneter Urheberrechtsvermerk an einer angemessenen Stelle platziert wird.

Die Vergütung für die Logogestaltung- und Konzeption ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien.

Der Anbieter räumt dem Kunden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf einer individualvertraglichen Vereinbarung.

Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Kunden über.

Video und Fotografie

Vereinbaren der Anbieter und der Kunde die Erstellung professioneller Videos und Fotografien, ergeben sich die im Einzelnen vereinbarten Leistungen aus dem zwischen dem Anbieter und dem Kunden individuell geschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde beim Anbieter zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch en Anbieter dar. Der Anbieter wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden zustande.

Die Vorgaben des Kunden werden nach bestem Wissen und Gewissen berücksichtigt. Der Anbieter und der Kunde erkennen an, dass es sich bei der Erstellung von Videos und Fotografien um eine kreative Leistung handelt, die ein hohes Maß an künstlerischer Freiheit erfordert. Der Anbieter schuldet daher ausschließlich die Erstellung eines Werks, das nach eigener Erfahrung und Einschätzung des Anbieters den Wünschen des Kunden entspricht.

Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen.

Soweit nicht anders vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen hinsichtlich der Bildbearbeitung bzw.Videobearbeitung (z.B. durch Filter und Effekte) der erstellten Fotografien bzw. Videos zu; eine Neuerstellung der Fotografien bzw. Videos ist jedoch ausgeschlossen. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen

Sofern der Kunde für die Erstellung der Videos oder der Fotografien Personen zur Verfügung stellt (z.B. dessen Mitarbeiter oder professionelle Modelle), ist er allein dafür verantwortlich, dass die betreffenden Personen in die Verwendung der Aufnahmen eingewilligt haben. Er ist insbesondere für den Abschluss geeigneter Model-Release- Verträge und die Einholung DSGVO-konformer Mitarbeiterverpflichtungen verantwortlich.

Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird der Anbieter den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern.

Soweit nicht anders individualvertraglich vereinbart, kann der Anbieter verlangen, dass auf den erstellten Werken ein geeigneter Urheberrechtsvermerk an einer angemessenen Stelle platziert wird.

Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, erhält der Kunde grundsätzlich nur für den jeweiligen Einsatzzweck fertig bearbeitete Aufnahmen. Einen Anspruch auf Herausgabe der Rohdaten bzw. bearbeitbare Dateien (RAW-Dateien o.ä.) hat der Kunde nicht.

Print-Design

Gegenstand von Designverträgen im Printbereich zwischen dem Anbieter und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung der für Printprodukte gestalterischen Vorgaben des Kunden (z.B. Ausgestaltung von Bannern, Postgrafiken, Plakaten, Flyern, KFZ- oder Schaufenster-Beklebungen, Textilien oder Logo-Entwürfen). Zwischen dem Anbieter und dem Kunden geschlossene Designverträge sind Werkverträge im Sinne von § 631 ff. BGB. Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen dem Anbieter und dem Kunden individuell geschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde beim Anbieter zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Design-Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Anbieter dar. Der Anbieter wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere in Bezug auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden zustande.

Nach Beauftragung werden die Anforderungen des Kunden bei Bedarf in einem Briefing besprochen und die Vorgaben konkretisiert. Zu diesem Zeitpunkt können Kundenwünsche eingebracht werden, sofern sie vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform zustimmen. Im Übrigen ist der Anbieter nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Positionen verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.

Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird der Anbieter den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern.

Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

Voraussetzung für die Tätigkeit des Anbieters ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken etc.) dem Anbieter vor Auftragsbeginn vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist der Anbieter gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann der Anbieter dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.

Die Vergütung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien.

Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, schuldet der Anbieter bei der Erstellung von Printprodukten neben den vertraglich vereinbarten Leistungsgegenständen nur die Übergabe einer Druckdatei (z.B. PDF, JPG oder PNG). Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe einer bearbeitbaren Datei (z.B. Word, Indesign).

Entwicklung und Programmierung

Entwicklung von Apps

Gegenstand von App-Entwicklungsverträgen zwischen dem Anbieter und dem Kunden ist grundsätzlich die Neuentwicklung mobiler Apps unter Beachtung der technischen und / oder inhaltlichen und / oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Die Entwicklung erfolgt grundsätzlich anhand agiler Methoden.

Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen und die Vergütung ergeben sich aus dem zwischen dem Anbieter und dem Kunden individuell abgeschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde beim Anbieter zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten App-Funktionen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Anbieter dar. Der Anbieter wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit, Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Werkvertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden zustande.

Der Anbieter kann frei entscheiden, anhand welcher technischen Standards die App erstellt wird, solange die gewählten technischen Standards dem Stand der Technik entsprechen und der Anbieter und der Kunde nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben. Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung von Tools (z.B. Analyse), Zertifikaten (z.B. Verschlüsselung), die Überlassung der Entwicklungs-, Anwendungs- oder sonstigen Dokumentation sowie die Überlassung von Quellcodes ist nur dann geschuldet, wenn der Anbieter und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben.

Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen werden alle Apps für den Download innerhalb des Apple-AppStores und des Google-PlayStores konzipiert. Die Programmierung für andere App-Stores wird nur geschuldet, wenn der Anbieter und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben.

Es wird darauf hingewiesen, dass App-Stores in der Regel alle Apps prüfen, bevor sie diese zu ihren Shops zulassen. Das Ergebnis dieser Prüfungen ist teilweise schwer vorhersehbar, da die Aufnahme- und Prüfungsbedingungen der App-Stores nicht immer transparent sind. Der Anbieter kann daher nicht garantieren, dass eine fertig programmierte App vom jeweiligen App-Store-Betreiber auch in den App-Store aufgenommen wird. Sollte aufgrund der Ablehnung eine Nachbearbeitung der App erforderlich werden, sind die hieraus resultierenden Kosten vom Kunden zu tragen, es sei denn, die App wurde vom App-Store aufgrund eines vom Anbieter schuldhaft verursachten Fehlers (Vorsatz oder Fahrlässigkeit) nicht zugelassen; für die Nachbearbeitung wird der Anbieter dem Kunden ein gesondertes Angebot unterbreiten.

Der Kunde erhält, sofern nicht anders individualvertraglich festgelegt, ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die vertraglich vorgesehenen Zwecke. Dem Anbieter bleibt das Recht vorbehalten, Bestandteile und Elemente (z.B. Module, Vorlagen und Tools) entpersonalisiert auch für andere Projekte zu verwerten.

Updates und Anpassungen an neue Betriebssysteme sind nur geschuldet, wenn und soweit sie vertraglich vereinbart wurden.

Schlussbestimmungen

Rechteeinräumung/Eigenwerbung

Nach vollständiger Bezahlung des Auftrags durch den Kunden räumt der Anbieter dem Kunden den entsprechenden Arbeitsergebnissen im Zeitpunkt ihrer Entstehung grundsätzlich ein einfaches Nutzungsrecht ein. Weitergehende Rechte können individualvertraglich vereinbart werden.

Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde dem Anbieter ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen. Insbesondere ist der Anbieter dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

Ferner ist der Anbieter berechtigt, den eigenen Namen mit Verlinkung in angemessener Weise im Footer und im Impressum der vom Anbieter erstellten Webseite(n) zu platzieren, ohne dass dem Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.

Vertraulichkeit

Der Anbieter wird alle ihm zur Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVD, CD-ROMs, interaktive Produkte und solche anderen Unterlagen, welche Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des Kunden oder mit ihm verbundenen Unternehmen enthalten, streng vertraulich behandeln.

Der Anbieter verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafikern, Programmierern, Filmproduzenten, Tonstudios etc.), welche Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen.

Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.

Sonstiges

Die zwischen dem Anbieter und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz des Anbieters als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.

Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z.B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Kunden mit bestehenden Verträgen werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Kunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt dies als Zustimmung. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen. Sofern der Kunde der Änderung widerspricht, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen.

Im Falle von Abweichungen zwischen der deutschen und der englischen Fassung hat die deutsche Fassung Vorrang.

Stand: 19.04.2023